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Impressum

concept Beratungsgesellschaft mbH
Dorfstrasse 20
DE - 27299 Langwedel
Fon +49 4235 9570-38
Fax +49 4235 9570-39
www.concept-consulting.net
Geschäftsführer:
Jens Halefeld
Amtsgericht Walsrode
Handelsreg.- Nr: HRB120514
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 48/207/05015
Unsere aktuellen AGB finden Sie hier.
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der concept Beratungsgesellschaft mbH (concept)
Präambel
concept ist keine Bank, Kreditorganisation, kreditgewährendes Unternehmen oder ähnliches. concept wickelt auch keine Geldgeschäfte ab und übt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes, Kreditwesengesetzes oder EG Geld Gesetzes aus.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem concept Angebot oder der concept Auftragsbestätigung.
§ 2 Ausführung
2.1 concept verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. concept ist bestrebt, den Erfahrungsschatz für den Auftraggeber nutzbar zu machen.
2.2 concept darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. concept steht für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
2.3 Der Auftraggeber wird andere Beratungsunternehmen während der Laufzeit des Vertrages im Aufgabengebiet von concept nur nach vorheriger Abstimmung mit einbeziehen.
§ 3 Termine
3.1 Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnen sie nicht, bevor die Parteien über alle Einzelheiten des Projekts einig sind und der Auftraggeber concept alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstige Materialien ausgehändigt sowie die erforderlichen Informationen erteilt hat.
3.2 Im Falle des Verzugs kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung von concept, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 4 Vorzeitige Auflösung des Vertrages
4.1 Der Auftraggeber und concept können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
4.2 Enden die Vertragsbeziehungen aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat concept Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
4.3 Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält concept über die unter 4.2 erwähnte Vergütung hinaus pauschalierten Schadensersatz von 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts, unter Vorbehalt weitere Ansprüche der concept.
§ 5 Schweigepflicht
concept verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, Stillschweigen zu bewahren, soweit das Gesetz die Offenbarung zwingend vorschreibt.
§ 6 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von concept erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Er darf sie ohne schriftliche Einwilligung von concept weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht bleibt bei concept.
6.2 concept behält sich bis zur Erfüllung ihrer Honoraransprüche das Eigentum an allen dem Auftraggeber übergebenen schriftlichen Ausarbeitungen vor.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, concept kostenlos die erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu erteilen.
Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch von concept für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt ohne besondere Anforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung von Bedeutung sein können.
§ 8 Abnahme
Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht gegenüber der Geschäftsleitung von concept innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Übergabe schriftlich beanstandet.
Gleiches gilt für selbständige Teilleistungen.
§ 9 Gewährleistungen
9.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung etwaiger Mängel durch concept. Schlagen Versuche der Nachbesserung durch concept fehl, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung verlangen; letzteres nur, wenn die erbrachte Leistung wegen des Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Im übrigen gilt § 10.
9.2 Der Auftraggeber muss einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich der Geschäftsleitung von concept von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung.
§ 10 Haftung
Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen wird zugunsten von concept dahingehend begrenzt, dass concept haftet.
a. In volle Schadenshöhe nur bei grob Verschulden seiner Organe oder leitenden Angestellten. b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. c.außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden einfacher
Erfüllungsgehilfen.
Der Höhe nach haftet concept im Falle b) und c) nur auf Ersatz des typisch voraussehbaren Schadens.
Bei mittelbaren oder Folgeschäden ist die Haftung in jedem Fall auf ein Viertel des Wertes der jeweils betroffenen von concept geschuldeten Leistung im Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber beschränkt.
§ 11 Vergütung
11.1 Die Honorarsätze für Leistungen die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt Arbeitszeit.
11.2 Der Auftraggeber trägt die Spesen für Reisen, Unterbringung und Verpflegung der am Projektstart eingesetzten concept Mitarbeitern im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand berechnet. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem Mitarbeiter wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
11.3 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
11.4 Für Leistungen, dien nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt concept monatlich Zwischenrechnungen.
11.5 Für Festpreisaufträge erteilt concept eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes nach Auftragserteilung. Nach Beendigung des Auftrages werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt.
11.6 Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungseingang. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honoraranforderungen von concept ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist.
§ 12 Datenschutz
12.1 Der Auftraggeber willigt in die elektronische Speicherung der uns übermittelten personenbezogenen Daten ein. Wir sind berechtigt, zur Vertragsabwicklung die erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte (Vertragspartner, Kreditinstitute usw.) weiterzugeben. Eine Weitergabe an solche Dritte, die nicht mit der Vertragsabwicklung befasst sind, erfolgt nicht.
12.2 Personenbezogene Daten, die uns anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Anlässe vom Auftraggeber übermittelt werden (z. B. Verlosungen, Preisausschreiben, Newsletter usw.) dürfen wir speichern und zu eigenen Werbezwecken nutzen (bei entsprechender Einwilligung des Vertragspartnern).
§ 13 Inhalte der Webseiten und anderer Produkte
Mit Erteilung des Auftrages sichert der Auftraggeber zu KEINE Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst wie gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt concept von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir die Produktion für den Fall sperren können, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Produkte ist. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Auftraggeber ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, wird die Produktion wieder aufgenommen.
§ 14 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1  Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Flecken Langwedel.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel).
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